Krankentaggeld erfassen

Wo lässt sich das Krankentaggeld in der Steuererklärung erfassen?

Diese Rubrik ist etwas versteckt.

Die Krankentaggelder werden in der Rubrik „Sozial- und andere Versicherungen“ aufgeführt.

Dort gibt es den Unterpunkt Leistungen aus „Invaliden-, Kranken-, Unfallversicherungen“

Die Jahresbeträge sind dort zu erfassen.

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Steuererklärung mit Easy Tax ausfüllen

Steuererklärung mit EasyTax ausfüllen, was ist zu beachten.

Seit geraumer Zeit kann die Steuererklärung im Kanton Aargau mit dem kostenlosen Programm EasyTax erstellt werden. Der Kanton Aargau bietet das Programm zum Download an. Den Link finden sie am Ende des Artikels.

Das Programm muss jedes Jahr neu installiert werden. Die Vorjahresdaten können in das neue Jahr importiert werden. Sehr nützlich, im Normalfall müssen lediglich die neuen Beträge erfasst werden. Alle Grunddaten sind bereits vorhanden.

Alle Zahlen werden zusammengerechnet, die Standartabzüge gesetzt. Es ist aber nicht so, dass man das Programm installieren kann und dann wird alles automatisch gemacht. Nach der Installation wird der Benutzer durch Frage / Antwort durch die gesamte Steuererklärung geführt. Auch dies benötigt eine gewisse Zeit. Bitte genügend Zeit einberechnen, damit das Ausfüllen seriös und ohne Zeitdruck vorgenommen werden kann.

Für den Kanton Aargau gibt es zwar keine Online-Steuererklärung aber das Programm EasyTax kommt dem Ganzen sehr nahe.

Seit 2014 können die einzelnen Belege als pdf-Datei der EasyTax-Angaben angehängt werden. Ab 2015 (Steuererklärung 2014) kann man nun zusätzlich auswählen, dass einige Belege in Papierform und andere Digital angehängt werden. Der Gesamtausdruck von durchschnittlich 12 A4-Seiten muss man nicht mehr machen. Die Steuererklärungsblätter können elektronisch mit den ausgewählten Belegen an das Kantonale Steueramt übermittelt werden. Es ist lediglich ein Quittungsblatt auszudrucken und zu unterschreiben. Das ist ganz wichtig. Um die Steuererklärung beim Steueramt einzureichen wird eine handschriftliche Unterschrift auf dem Quittungsblatt zwingend benötigt.

Im geringsten Fall besteht eine Steuererklärung noch aus dem Umschlagbogen (A3) und dem Quittungsblatt.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit dem Programm EasyTax aus. Bitte teilen Sie dies in den Kommentaren mit.

Hinweis:

Die vorherigen Ausführungen beziehen sich auf das Schweizer Steuerwesen im Kanton Aargau. Grundsätzliches lässt sich auch auf andere Kantone anwenden. Über allfällige Änderungen oder gar Fehler lehne ich jegliche Haftung ab.

Für weitere Fragen kontaktieren sie mich über die Kommentare oder gehen sie zur Onlinesteuerberatung

Software EasyTax herunterladen –>

Steuererklärung ausfüllen – 6 Tipps

Steuererklärung ausfüllen (Aargau) – Cross-Post – Ursprungsartikel –>

Wie jedes Jahr werden anfangs Februar die Steuerformulare allen Steuerpflichtigen Personen zugestellt. Ehepaare werden gemeinsam besteuert und müssen demzufolge eine Steuererklärung zusammen einreichen.

Aber im Kanton Aargau hat seit 2014 mit der Steuererklärung 2013 die Digitalisierung auch Einzug gehalten. Es lassen sich die Belege zur Steuererklärung digital als pdf-Datei mit der Software EasyTax an die Kantonale Steuerverwaltung übermitteln. Das Arbeiten mit dem Programm EasyTax werde ich in einem separaten Artikel erläutern.

Wir wollen jetzt die Steuererklärung ausfüllen. Haben Sie bereits im Laufe des Jahres Belege gesammelt? – Falls ja – ein Kompliment an Sie! – Falls nicht – kein Problem. Sie müssen jetzt alle Belege, die steuerlich eine Relevanz haben zusammentragen.

Sie erleichtern sich die Ausfüllarbeit, indem sie während des Jahres eine Mappe bereithalten, wo sie Unterlagen und Belege für die Steuern sammeln. Wenn sie bereits ein Ablagesystem haben (Ordner, Mappen, usw.) legen sie doch jeweils eine Kopie in die „Steuermappe“. Besser einmal etwas zu viel sammeln, als dann einem Belege verzweifelt suchen.

Hier meine 6-Tipps um die Steuererklärung auszufüllen

  1. Sich Zeit nehmen für das Ausfüllen der Steuererklärung (min. 2 Stunden)
  2. Belege während dem Jahr sammeln – Kopien in Mappe ablegen
  3. Zum Ausfüllen die Software EasyTax verwenden (kostenlos)
  4. Nach dem Ausfüllen eine Nacht darüber schlafen
  5. Am anderen Tag ausdrucken oder elektronisch übermitteln und den Rest abgeben
  6. Halten Sie die Frist ein

Mit der Einreichefrist ist es so eine Sache. Für normale Steuererklärungen beträgt die Einreichefrist der 31. März. Für Steuererklärungen mit Buchhaltungen oder eigenen Aktiengesellschaften der 30. Juni. Versuchen Sie die Frist einzuhalten. Wenn Sie die oben beschriebenenTipps befolgen, gibt es keinen Grund, weshalb die Steuererklärung nicht Fristgerecht abgegeben werden kann. Sollte es doch nicht möglich sein. Wenden sie sich an ihr Gemeindesteueramt und verlangen sie eine plausible Frist. Normalerweise werden Fristen für „normale“ Steuererklärungen bis Mitte Jahr problemlos akzeptiert.

Tipp: Im Grunde müssen sie kein Fristgesuch einreichen, wenn sie die Steuererklärung bis Mitte Mai einreichen werden. Mahnungen werden im Normalfall frühestens Ende Mai oder im Juni vorgenommen und da haben Sie nochmals 20 Tage Zeit.

Wie gehen Sie vor, um die Steuererklärung auszufüllen? Bitte
hinterlassen Sie doch einen entsprechenden Kommentar. Danke.

Hinweis:

Die vorherigen Ausführungen beziehen sich auf das Schweizer Steuerwesen im Kanton Aargau. Grundsätzliches lässt sich auch auf andere Kantone anwenden. Über allfällige Änderungen oder gar Fehler lehne ich jegliche Haftung ab.