Mahngebühren für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen

Im Jahr 2019 führt der Kanton Aargau Mahngebühren für nicht eingereichte Steuererklärungen ein.

Für die 1. Mahnung wird Fr. 35.- und für die 2. Mahnung Fr. 50.- in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden dann mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben.

Die Gesetzesanpassung erfolgt aufgrund eines Entscheid vom Grossen Rat aus dem Jahr 2017.

Die Gemeinden werden nicht vor dem 30.6. mahnen. Die Einreichefrist ist weiterhin der 31.3. Somit haben alle Steuerpflichtigen eine automatische Fristverlängerung bis 30.6.

Lassen sie es nicht darauf ankommen. Reichen Sie ein Fristgesuch beim Steueramt ein. Beachten Sie, dass die Fristgesuche begründet sein müssen. Keine Zeit oder fehlende Unterlagen dürften künftig nicht mehr genügen. Hat man doch seit Mitte Februar Zeit sich um die Unterlagen zu kümmern.

Wollen Sie sich nicht mit dem Ganzen herumschlagen, dann nehmen Sie doch mit mir rechtzeitig Kontakt auf, damit wir gemeinsam die Steuererklärung innerhalb der Frist erstellen und einreichen können.